Das Produkt

Bei www.sparanlage.at können Sie kurz- und mittelfristige Unternehmensanleihen der SPAR Österreichische Warenhandels-AG (Emittentin) erwerben - SPAR Anleihen. Bei sparanlage.at werden Ihnen unterschiedliche Laufzeiten angeboten:

1 Monat
3 Monate
6 Monate
12 Monate
24 Monate
36 Monate
60 Monate

Je nach gewählter Laufzeit wird Ihr Anlagebetrag zum jeweils aktuellen Zinssatz verzinst. Am Ende der Laufzeit werden die SPAR Anleihen getilgt und das Kapital samt Zinsen zurückbezahlt. Die aktuellen Zinssätze der SPAR Anleihen finden Sie unter dem Punkt Zinssätze.

Direkt und unbürokratisch

Der Verkauf dieser Anleihen erfolgt ausschließlich über das Internet unter der Adresse www.sparanlage.at. Die gesamte Abwicklung erfolgt direkt und unbürokratisch bei der SPAR-FINANZ BANK AG1, durch das Serviceteam von sparanlage.at. Über das Internet können Sie rund um die Uhr Ihr Wertpapierdepot einsehen und sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer SPAR Anleihen informieren.

Spesenfrei und ertragreich

Durch die einfache und spesenfreie Organisation können wir Ihnen eine überaus attraktive Verzinsung bieten; schon ab einem Mindestanlagebetrag von € 1.000,00.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer vorzeitigen Rücklösung Liquiditätskosten entstehen. Details dazu entnehmen Sie bitte dem Kapitalmarktprospekt (Seite 25/26), sowie den FAQs.

Vorteile

zuverlässig:

Die SPAR Anleihen sind Unternehmensanleihen der SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft und bieten Ihnen die Möglichkeit zur Geldanlage bei einem erfolgreichen österreichischen Traditionsunternehmen mit attraktiver Verzinsung. In den letzten 60 Jahren hat sich die SPAR zu einem führenden österreichischen Unternehmen entwickelt. Für Ihr bei www.sparanlage.at angelegtes Geld haftet die SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen.

einfach:

Die gesamte Abwicklung ist einfach und unbürokratisch. Ihr Wertpapierdepot können Sie rund um die Uhr direkt über das Internet einsehen. Es fallen keinerlei Spesen oder Gebühren an. Es ist jedoch zu beachten, dass fremde Spesen im Auslandszahlungsverkehr der Zeichner selbst zu tragen hat. Darüber hinaus ist die Veranlagung bei www.sparanlage.at äußerst flexibel: Falls Sie Ihr Geld vor Ablauf der gewählten Veranlagungsdauer benötigen, ist das kein Problem. Sie können auf www.sparanlage.at eine (teilweise) vorzeitige Rücklösung durchführen.

ertragreich:

Durch die einfache und spesenfreie Organisation können wir Ihnen eine überaus attraktive Verzinsung bieten – damit Sie Ihr Geld ertragreich investieren können.

Nachteile und Risiken

Eine detaillierte Auflistung der Risiken finden Sie im Kapitalmarktprospekt. In diesem Zusammenhang sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich. Bei SPAR Anleihen handelt es sich um Unternehmensanleihen der SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft. Nachfolgend werden die wesentlichen Risikofaktoren aufgezählt:

Kreditrisiko

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin besteht die Gefahr, dass die Emittentin die Verpflichtungen aus den SPAR Anleihen nicht oder nur teilweise erfüllt. Die Zahlungsunfähigkeit der Emittentin kann somit zum Ausfall von Zinszahlungen und zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.

Zinsrisiko

Der individuell für einen Anleiheinhaber anwendbare Zinssatz für den gesamten Veranlagungszeitraum (somit bei sämtlichen Veranlagungszeiträumen 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate, 24 Monate, 36 und 60 Monate) wird fix vereinbart und ist daher nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten des Anleiheinhabers variabel. Dies bedeutet, dass die Emittentin im Fall von sich verändernden Marktzinsen keine Anpassung – nach oben oder nach unten – des jeweils für eine individuelle Veranlagung fix vereinbarten Zinssatzes vornehmen darf. Insbesondere bei längeren Veranlagungszeiträumen von 12, 24, 36 oder 60 Monaten kann ein steigendes allgemeines Zinsniveau dazu führen, dass der Anleger für die SPAR Anleihen eine im Vergleich zum allgemeinen Zinsniveau nachteilige, niedrigere Verzinsung erhält.

Liquiditätsrisiko

Die SPAR Anleihen sind an keinem öffentlichen Markt gelistet. Eine Handelbarkeit der SPAR Anleihen besteht daher mangels eines für die SPAR Anleihen organisierten Sekundärmarktes nicht. Der Anleger kann also nicht darauf vertrauen, dass er seine SPAR Anleihen zu jedem Zeitpunkt und zu jedem Preis an Dritte wieder verkaufen kann.

Die Anleihebedingungen räumen dem Anleiheinhaber vor Ablauf des durch diesen jeweils individuell gewählten Veranlagungszeitraumes das Recht auf vorzeitige Rücklösung und Tilgung der zuvor erworbenen SPAR Anleihen gegenüber der Emittentin bzw. der SPAR-FINANZ BANK AG ein, dies jedoch nur unter folgenden Einschränkungen:

  • Die SPAR Anleihen können längstens bis zum Ablauf des 8. Bankarbeitstages vor Ablauf des betreffenden Veranlagungszeitraumes vorzeitig rückgelöst werden. Der Anleiheinhaber hat die vorzeitige Rücklösung auf www.sparanlage.at selbst durchzuführen. Eine vorzeitige Rücklösung zwischen dem 8. Bankarbeitstag vor Ablauf des betreffenden Veranlagungszeitraumes und dem Zinsfälligkeitstag ist nicht zulässig. Der Anleiheinhaber muss in einem solchen Fall den Zinsfälligkeitstag abwarten. Erst dann kann er über den Nominalbetrag samt anteiligen Zinsen verfügen.
  • Der von der vorzeitigen Rücklösung erfasste Nominalbetrag wird am vierten Bankarbeitstag nach Abgabe der Rücklösungserklärung an den Anleiheinhaber auf das von ihm angegebene Bankkonto überwiesen. Die Dauer des Überweisungsweges wird nicht in diese Frist von vier Bankarbeitstagen eingerechnet. Im von der vorzeitigen Rücklösung erfassten Nominalbetrag sind auch die bis zum Tag der Abgabe der Rücklösungserklärung ("Rücklösetag") für die zurück gelöste Nominale angefallenen Zinsen enthalten. Der Anleiheinhaber kann im Fall der vorzeitigen Rücklösung erst nach Ablauf von vier Bankarbeitstagen nach Ausführung der Rücklösung, sowie Durchführung der Überweisung über den zurück gelösten Nominalbetrag verfügen.
  • Eine vorzeitige Rücklösung ist jederzeit möglich. Auch eine teilweise vorzeitige Rücklösung ist für den Inhaber möglich. Man beachte jedoch, dass bei einer teilweisen vorzeitigen Rücklösung nur ganze Wertpapierstücke (€ 1.000,- Nominale je Stück) rückgelöst werden können.
  • Der ursprünglich vereinbarte und daher zur Anwendung kommende Zinssatz reduziert sich im Fall einer vorzeitigen Rücklösung um die Liquiditätskosten der Emittentin. Die Reduzierung beginnt rückwirkend mit dem Tag des Beginns des Veranlagungszeitraumes. Die Liquiditätskosten werden wie folgt berechnet: Es werden 0,1% pro vollem verbleibenden Monat des noch offenen individuellen Veranlagungszeitraums von jenem Zinssatz abgezogen, der ursprünglich für den durch den Anleiheinhaber gewählten Veranlagungszeitraum zwischen der Emittentin und dem Anleiheinhaber vereinbart war. Bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes allenfalls verbleibende Monatsbruchteile werden entsprechend anteilig von 0,1% pro Monat berechnet und ebenso vom ursprünglich vereinbarten Zinssatz abgezogen. Die Verzinsung des zurück gelösten Nominales erfolgt somit anhand des solcherart reduzierten Zinssatzes. Die Verzinsung der verbleibenden, nicht zurück gelösten Nominale bleibt hierdurch unberührt. Sollzinsen werden nicht verrechnet.
  • Im Fall der vorzeitigen Rücklösung von SPAR Anleihen durch den Anleger wird somit jedenfalls ein niedrigerer als der ursprünglich vereinbarte Zinssatz für die Verzinsung der SPAR Anleihen angewendet. Dieser Zinssatz kann im Extremfall sogar bei Null liegen.

Risiken auf Grund des Vertriebs über Internet

Der Erwerb von SPAR Anleihen findet nach dem von der Emittentin verfolgten Vertriebskonzept ausschließlich über das Internet statt. Eine individuelle mündliche oder sonstige Beratung von Investoren über die zu erwerbenden SPAR Anleihen findet daher in der Regel nicht statt. Dies beinhaltet die erhöhte Gefahr, dass es zu Fehlinvestments kommt, indem Anleger SPAR Anleihen erwerben, obwohl die Eigenschaften der erworbenen SPAR Anleihen mit der individuellen Situation bzw. mit den individuellen Anlagebedürfnissen dieses Investors nicht im Einklang stehen. Personen, die an der Veranlagung in SPAR Anleihen interessiert sind, wird daher dringend empfohlen, vor einer solchen Veranlagung die persönliche Beratung eines hierzu befugten Beraters in Anspruch zu nehmen.

Die Verwendung des Mediums Internet für den Erwerb von Wertpapieren beinhaltet die Gefahr, dass es durch den Investor bei der Eingabe von persönlichen Daten zu unbeabsichtigten Tippfehlern oder Eingabefehlern kommt oder dass Übermittlungsfehler, Verfälschungen, Fehlfunktionen, Datenmissbrauch, Viren oder sonstige nicht durch den Investor beabsichtigte technische Mängel in der Sphäre der Emittentin, des Anlegers oder der SPAR-FINANZ BANK AG das Investment oder dessen Abwicklung zum Nachteil des Investors beeinflussen. Investoren haben daher bei der Verwendung des Internets besonders behutsam und sorgfältig vorzugehen und die jüngsten technischen Neuerungen zu berücksichtigen, um etwaige Schädigungen ihrer individuellen Sphäre zu vermeiden.

Die elektronische Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten beinhaltet ein spezifisches Risiko des Missbrauchs solcher Daten durch hierzu nicht befugte dritte Personen. Anleger sollten sich vor der elektronischen Speicherung und Übermittlung ihrer eigenen personenbezogenen Daten über Internet dieses Risikos bewusst sein.

Risiko einer mangelnden Beratung

In jedem individuellen Fall ist die Beratung durch eine Bank oder einen sonstigen Anbieter von Beratungsleistungen für Anlageentscheidungen unerlässlich. Es wird empfohlen, hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von SPAR Anleihen einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder rechtlich hierzu befugten Anbieter von Beratungsleistungen für Anlageentscheidungen zu konsultieren. Das Fehlen solcher Beratungen kann wesentliche nachteilige Folgen für den Anleiheinhaber nach sich ziehen. Diese können vor allem darin liegen, dass die Eigenschaften der erworbenen SPAR Anleihen mit der individuellen Situation bzw. mit den individuellen Anlagebedürfnissen des Investors nicht im Einklang stehen.

Weitere Hinweise:

Da es sich bei dem vorliegenden Geschäft um einen einmaligen Vermittlungsauftrag handelt, ist die SPAR-FINANZ BANK AG nicht verpflichtet, die Veranlagungen regelmäßig zu überwachen oder den Anleger von Veränderungen zu verständigen.

Die SPAR-FINANZ BANK AG bietet im öffentlichen Bereich nur die SPAR Anleihen an. Eine ausgewogene Marktuntersuchung über sämtliche auf dem Markt befindliche Produkte, sowie eine umfassende Anlageberatung wird daher nicht geschuldet.

Es wurde ein den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes entsprechender Prospekt veröffentlicht, welcher am Sitz der Emittentin in 5015 Salzburg, Europastraße 3, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich ist und in erlektronischer Form unter nachstehendem Link eingesehen werden kann. Im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angeben im Prospekt relevant.


1SPAR-FINANZ BANK AG, Europastraße 3, 5015 Salzburg, FN 125818b, DVR 0572195