Online Depoteröffnung:
Angemessenheitsprüfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bevor wir mit Ihnen eine Kundenbeziehung eingehen sind wir gemäß § 57 WAG 2018 verpflichtet eine Angemessenheitsprüfung im Hinblick auf das von uns angebotene Produkt durchzuführen. Wir bitten Sie daher die nachfolgende Angemessenheitsprüfung auszufüllen.

Hinweis:

Es liegt ein beratungsfreies Geschäft vor (§ 57 WAG 2018). Dies bedeutet, dass eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, nicht erfolgt und auch keine Geeignetheitserklärung und kein Eignungsbericht ausgefertigt werden.
Die Bank verfügt - da keine Beratung erfolgt - nicht über die erforderlichen Informationen und Kenntnisse über Sie als Kunden, insbesondere werden weder Ihre finanziellen Verhältnisse, Verlustträgerfähigkeit noch Ziele erfragt und daher kein eigener Zielmarkt dahingehend bestimmt. Das Finanzinstrument wird im beratungsfreien Geschäft nicht mit der von Ihnen gewünschten Anlagehöhe und Anlagedauer, Ihren persönlichen Verhältnissen, Ihrer Risikotoleranz, Verlustträgerfähigkeit und Risikotragfähigkeit, abgeglichen, um Ihnen ein oder mehrere geeignete Produkte anbieten zu können.
Es erfolgt somit keine umfassende Zielmarktbestimmung der von Ihnen gewünschten Transaktion in Finanzinstrumenten.

Bei welchen Anlageformen verfügen Sie über Kenntnisse/Erfahrungen? (Mehrfachnennungen möglich)
Seit wann beschäftigen Sie sich mit / investieren Sie in Wertpapiere(n) bzw. Finanzinstrumente(n)?